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Das Abkommen von Paris Klimaschutz auf globaler Ebene

Der Klimawandel zählt zu den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Die zunehmende Erderwärmung und ihre Auswirkungen auf das Klima unseres Planeten erfordern Handeln auf globaler Ebene. Aus diesem Grund wurde 2015 das Abkommen von Paris beschlossen. In diesem Artikel beleuchten wir die Entstehung, die Ziele, die Herausforderungen sowie die zentrale Bedeutung des Pariser Abkommens.

Das Pariser Klimaabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Es wurde auf der 21. Klimakonferenz im Jahr 2015 in Paris verabschiedet und verpflichtet alle Staaten dazu, schrittweise ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Das grosse gemeinsame Ziel ist es, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor 1850 zu begrenzen. Zudem einigten sich die Staaten erstmals auf gemeinsame Grundsätze, wodurch die Unterscheidung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern weitestgehend wegfällt. Zusätzlich entschieden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Das Inkrafttreten des Pariser Abkommens war an die Ratifizierung durch mindestens 55 Staaten gebunden, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursachen. Am 05. Oktober 2016 wurde diese Voraussetzung erfüllt, sodass das Abkommen am 4. November des gleichen Jahres auch formell in Kraft trat. Insgesamt beschlossen 197 Vertragsparteien das Abkommen, von denen fast alle das Abkommen auch ratifizierten. Im Jahr 2023 hatten 195 Vertragsstaaten das Abkommen unterzeichnet, also beinahe sämtliche Nationen des Planeten.

Vorgeschichte

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre fand die erste Weltklimakonferenz in Rio de Janeiro statt. Dort beschloss die Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonventionen der Vereinten Nationen (UNFCCC), um die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf das Klima zu reduzieren und die Folgen des Klimawandels abzumildern.

Auf der dritten UN-Klimakonferenz in Japan wurde 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, das allerdings erst 2005 in Kraft trat. Es war der weltweit erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag mit dem Ziel, das Klima zu schützen. Da die Industrieländer 1990 noch für rund 60 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich waren, verpflichtete das Kyoto-Protokoll lediglich die Industrieländer zur Minderung ihrer Emissionen, während Entwicklungsländer sich freiwillig einbringen konnten.

Doch diese Verteilung verschob sich in den folgenden Jahren, sodass knapp 30 Jahre später nur noch etwa ein Drittel der globalen Treibhausgasemissionen auf Industrieländer fällt, und dieser Trend wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen. Schätzungen zufolge sollen Entwicklungsländer im Jahr 2030 rund drei Viertel der jährlichen weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen. Das Kyoto-Protokoll mit seinen Beschlüssen und Anstrengungen des Klimaschutzes reicht daher nicht mehr aus. Vor diesem Hintergrund wurde 2015 das Abkommen von Paris beschlossen, um einen neuen Weg zur Bewältigung der veränderten Gegebenheiten einzuschlagen.

Ziele

Wie bereits erwähnt, ist das oberste gemeinsame Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 °C, idealerweise unter 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Zudem sollen in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts nicht mehr Treibhausgase verursacht werden, als durch sogenannte Kohlenstoffsenken (z. B. Wälder und Moore) aus der Atmosphäre wieder gebunden werden. Durch diese Zielsetzung wurde der Begriff «netto null» geprägt.

Zwei weitere Ziele des Abkommens umfassen die Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Länder an die veränderten Klimabedingungen sowie die Ausrichtung staatlicher wie privater Finanzströme, sodass sie im Einklang mit den Klimazielen stehen.

Bedeutung für die Schweiz

Auch die Schweiz hat das Abkommen von Paris unterzeichnet und es am 6. Oktober 2017 ratifiziert. Dabei hat sich die Schweiz zu einem Reduktionsziel von minus 50 Prozent der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, werden teilweise auch ausländische Emissionsminderungen genutzt. Bis ins Jahr 2050 möchte die Schweiz Treibhausgasneutralität erreichen. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt vorranging durch das nationale Klimagesetz in der Schweiz.

Grundsätze des Abkommens

Um den Fortschritt messbar und vergleichbar zu machen und die Einhaltung der Ziele regelmässig zu überprüfen, wurden 2018 auf der Klimakonferenz in Katowice verschiedene Regularien verabschiedet, unter anderem die folgenden:

National festgelegte Reduktionsziele

Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, alle fünf Jahre ein national festgelegtes und ambitioniertes Reduktionsziel (Nationally Determined Contribution, kurz NDC) vorzulegen, das zur Erreichung des Langzeitziels beiträgt. Die definierten NDCs müssen klar, verständlich und messbar sein. Jedes neu festgelegte Reduktionsziel muss ambitionierter sein als das vorherige und den größtmöglichen Ehrgeiz widerspiegeln. Obwohl die Erfüllung der nationalen Klimaschutzbeiträge regelmäßig überprüft wird, sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Ziele nicht erreicht werden.

Transparenzbericht

Alle Vertragsstaaten müssen ihre Treibhausgasemissionen erfassen und sind verpflichtet diese Daten alle zwei Jahre in einem Nationalen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Zweck des Berichts ist es, die Fortschritte zu quantifizieren und vergleichbar zu machen. Diese Form der Berichtserstattung ist für alle Länder gleichermassen verpflichtend, wobei Entwicklungsländern, die über weniger Kapazitäten und Ressourcen verfügen, mehr Flexibilität eingeräumt und Unterstützung angeboten wird.

Zusammenarbeit der Vertragsstaaten

Durch das Abkommen ist ebenfalls eine Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten sowie mit anderen Akteuren zur Zielerreichung angedacht. So ist festgelegt, dass sich die Industrieländer dazu verpflichten, Entwicklungsländer beispielsweise durch finanzielle Mittel, Wissenstransfer und die Weitergabe von Technologien zu unterstützen.
Auch ausländische Emissionsreduktionen sind zugelassen, sofern sie mit den Klimazielen vereinbar sind und eine nachhaltige Entwicklung begünstigen. Solche Marktmechanismen sollen die Ambitionen steigern und auch privaten Akteuren eine Beteiligung am Klimaschutz ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Laut Expertinnen und Experten reichen die derzeit vorliegenden NDCs nicht aus, um einen Temperaturanstieg auf unter 2 °C zu begrenzen. Es braucht deutlich ambitioniertere Massnahmen wie beispielsweise eine konsequente Dekarbonisierung, um dieses Ziel noch zu erreichen. Dennoch ist das Abkommen von Paris ein Novum und bildet die Grundlage, um global dem Klimawandel entgegenzuwirken und gemeinsam nachhaltige Klimaziele umzusetzen.

Falls Sie Fragen zum Thema Pariser Klimaabkommen haben, können Sie gerne unseren Energieberater kontaktieren:

 

Clemens Bohnenblust

Fachstelle Energie

Migrol AG
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8134 Adliswil
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Die Migrol Energieberatung wird in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich durchgeführt.

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