Energieberatung, Finanzierung, Fördergelder, Gebäudesanierung

Förderung im Kanton Aargau Verschiedene Fördermassnahmen

Es gibt zahlreiche Förderprogramme zur Modernisierung von Gebäuden. Eines der wichtigsten ist das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Jedoch machen kantonale Unterschiede es Hausbesitzern schwierig den Überblick zu behalten. Wie sieht die Förderung im Kanton Aargau aus?
Grundlage des Gebäudeprogramms ist das Harmonisierte Fördermodell der Kantone 2015 (HFM 2015). In diesem sind insgesamt 18 förderwürdige Modernisierungsmassnahmen (M-01 bis M-18) definiert. Das HFM 2015 stellt aber keinen verpflichtenden Regelkatalog dar, sondern dient bei der Ausgestaltung der kantonalen Förderprogramme als Empfehlung. Jeder Kanton kann Massnahmen individuell gewichten oder ergänzen. So fallen die Regelungen, Förderbeträge und Bedingungen in jedem Kanton etwas anders aus.

Energieberatung im Aargau

Eine Besonderheit in Aargau ist die energieberatungAARGAU, die kostenlos für Privatpersonen und Unternehmen bereitsteht. Hier können per E-Mail oder telefonisch Fragen rund um die einzelnen Massnahmen, die Förderbeträge sowie Bedingungen und Vorgehensweisen gestellt werden.

Es werden aber auch kostenpflichtige Beratungsangebote durch das Gebäudeprogramm gefördert. Der Gebäudeausweis der Kantone plus Empfehlung (GEAK Plus) ist für private Personen am bedeutendsten. Der energetische Zustand sowie die Energieeffizienz des Gebäudes werden beim GEAK Plus von einem Fachmann analysiert und in Klassen von A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) eingestuft. Darauf folgt ein ausführlicher Beratungsbericht mit zwei bis drei Vorschlägen zur energetischen Modernisierung. Für den Erhalt einiger Förderungen ist ein GEAK Plus sogar vorausgesetzt. Förderbeiträge für einen GEAK Plus:

Einfamilienhaus CHF 1'000.–
Mehrfamilienhaus CHF 1'500.–

 

Geht es um die konkrete Umsetzung von Modernisierungsmassnahmen gibt es zwei Bereiche. Zum ersten gehören Gesamtmodernisierung und (Ersatz-)Neubau. Zum zweiten alle Einzelmassnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle sowie Gebäudeeffizienz.

Gesamtmodernisierung und Neubau

Wer sein gesamtes Haus energetisch modernisieren möchte, macht das in Aargau meist über den Minergie-Standard. Der Schweizer Baustandard legt seinen Fokus auf Komfort, Effizienz und Werteerhalt.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt Minergie auf hochwertige Gebäudehüllen, automatische Belüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung und einen hohen Hitzeschutz. Nach Minergie-Standard gebaute Häuser weisen zudem einen geringen Energiebedarf auf und nutzen erneuerbare Energien.

Auch die Förderung für (Ersatz-)Neubau basiert auf dem Minergie-Standard, fällt allerdings geringer aus. Alle Förderbeträge berechnen sich je modernisierter Energiebezugsfläche (EBF).
 
   Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus
Gesamtmodernisierung mit Minergie CHF 100.– bis CHF 155.–/m2 EBF  CHF 60.– bis CHF 90.–/m2 EBF
Ersatzneubau Minergie-P CHF 75.–/m2 EBF  CHF 40.–/m2 EBF

Einzelmassnahmen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik

Daneben können Hausbesitzer Fördergelder erhalten, wenn sie bspw. alte Gas- oder Ölheizungen ersetzen, eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage installieren. Hier die in Aargau förderwürdigen Einzelmassnahmen im Detail:

Massnahme Fördergelder
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich CHF 40.– bis CHF 60.–/m2
Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (Ergänzung zur Massnahme M-01) CHF 20.–/m2
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter CHF 3'000.–
Automatische Holzfeuerung: bis 70 kW CHF 3'000.– + CHF 50.–/kW
Anschluss an ein Wärmenetz: bis 500 kW
CHF 4'000.– + CHF 20.–/kW
Anschluss an ein Wärmenetz: ab 500 kW CHF 9'000.– + CHF 10.–/kW
Luft- / Wasser-Wärmepumpen CHF 4'000.– + CHF 60.–/kW
Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe CHF 6'000.– + CHF 180.–/kW
Neubau/Erweiterung Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage CHF 40.– bis CHF 130.– (MWh pro Jahr)
Solarkollektoranlage CHF 1'200.– + CHF 500.–/kW
Erstinstallation eines Wasserverteilsystems ab CHF 1'600.–
Wärmepumpen-System-Modul CHF 380.–

Zusätzlich lassen sich noch Pilotprojekte fördern. Besonders innovative und effiziente Technologien können so in der Praxis erprobt werden. Ob und in welcher Höhe sie bezuschusst werden, wird von Fall zu Fall entschieden.

Dranbleiben lohnt sich

Auch wenn Bedingungen und Regularien anfänglich etwas undurchsichtig scheinen, es lohnt sich dranzubleiben. Denn die Förderbeiträge können sich sehen lassen und machen einen grossen Unterschied. Generell ist es aber empfehlenswert, sich von einem unabhängigen Energieexperten beraten zu lassen, um so im vollen Umfang von den Fördermassnahmen zu profitieren.

Falls Sie Fragen oder Interesse an einer Migrol Energieberatung haben, können Sie uns gerne kontaktieren:

Clemens Bohnenblust

Fachstelle Energie

Migrol AG
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
energie@migrol.ch
Kontakt Hotline 0800 222 555 (Gratisnummer)

Die Migrol Energieberatung wird in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich durchgeführt.

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