Fördergelder, Gebäudesanierung

Förderprogramme Finanzspritzen für Gebäudesanierungen

Bund, Kantone und Gemeinden fördern energetische Sanierungen. Wer vollumfänglich davon profitieren möchte, sollte sich frühzeitig informieren.

Förderprogramme für Gebäudesanierungen ändern in der Schweiz laufend. Zentral – und von Bestand – ist das schweizweit laufende Gebäudeprogramm. Es unterstützt Massnahmen für eine bessere Energieeffizienz wie die Dämmung von Dächern und Fassaden, die Abwärmenutzung, bessere Gebäudetechnik oder den Einsatz erneuerbarer Energien.

Geregelt wird das Gebäudeprogramm durch das CO2-Gesetz und das Energiegesetz: Darin festgehalten ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Ein Drittel dieser Einnahmen – limitiert auf maximal 450 Millionen Franken pro Jahr – fliesst so in den Gebäudebereich. Diesen Betrag ergänzen die Kantone mit 60 bis 100 Millionen Franken jährlich.

Auch wenn das Gebäudeprogramm ein bundesweites Förderprogramm ist: Die Kantone legen fest, welche Massnahmen zu welchen Bedingungen gefördert werden. Die Informationen dazu sind auf der Website www.dasgebaeudeprogramm.ch ersichtlich.

Ein weiteres langjähriges Fördererprogramm unterstützt den Bau von Photovoltaikanlagen. Die Kosten für diese Anlagen sind in den letzten 10 Jahren um den Faktor 6 gesunken. Dies spiegelt sich auch in den Förderbeiträgen wider. Die dafür zuständige Stelle ist die Pronovo AG.

Gebäudehülle

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Einfamilien – und kleinere Mehrfamilienhäuser. Da die Förderlandschaft sehr kompliziert ist und sie sich auch immer wieder ändert, kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Unter energiefranken.ch können die aktuellen Fördergelder und Bedingungen abgerufen werden. Viele Förderprogramme haben Förderbedingungen, welche von Fall zu Fall individuell überprüft werden müssen.

Achtung: Fördergelder müssen vor der Ausführung beantragt werden.

Die Förderbedingungen wie auch die Förderbeiträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In der untenstehenden Tabelle sind die die geförderten Einzelmassnahmen der Wärmedämmung für einige Kantone aufgeführt.

Kanton Zürich Aargau Zug Luzern Schwyz Basel Stadt Basel Landschaft Bern
Minimalbetrag [CHF] 2'000.– 3'000.– 3'000.– 3'000.– 3'000.– 1'000.– 500.–

 

 


Sanierungen über 
GEAK-Klassen

Fenster [CHF/m2] - - - - - 50.– -
Kellerdecke [CHF/m2] - - - - - 20.– -
Estrichboden [CHF/m2] - - - - - 20.– -
Dach [CHF/m2] 40.– 40.– 60.– 40.– 40.– 50.– 70.–
Wand [CHF/m2] 70.– 60.– 60.– 40.– 40.– 70.– 80.–
Boden gegen Erdreich [CHF/m2] 40.– 40.– 60.– 40.– 40.– 40.– 80.–

Quelle: Fachstelle Energie

Die Kantone legen unterschiedliche Minimalbeiträge fest. Dies hat die Auswirkung, dass zum Beispiel im Kanton Aargau bei einer Dachsanierung mindestens 75 m2 erneuert werden müssen, damit der Minimalbeitrag von CHF 3'000.– erreicht wird. Andersherum wird in allen Kantonen ein GEAK-Plus verlang, wenn der Förderbeitrag CHF 10'000.– überschreitet. Die meisten Kantone fördern Massnahmen «gegen Aussen», jedoch keinen Fensterersatz (nicht mehr). Die Massnahmen gegen unbeheizte Räume (Kellerdecke und Estrichboden) werden auch nicht mehr gefördert. Ausnahmen bilden hier die Kantone Basel Stadt und Bern. Der Kanton Bern hat ein eigenes System und fördert über den Anstieg von GEAK-Klassen. Wird die Energieeffizienz in einem Einfamilienhaus um 2 Stufen verbessert erhält der Eigentümer CHF 80.– pro m2 Energiebezugsfläche. Bei einem etwas grösseren Einfamilienhaus (ca. 200 m2) wären das CHF 16'000.–.

Alle Kantone unterstützen auch eine Gesamterneuerung. In den meisten Fällen wird eine Minergie Systemerneuerung gefördert und mit Beiträgen zwischen CHF 80.– bis CHF 155.– pro m2 Energiebezugsfläche unterstützt.

Einzelmassnahmen Wärmeerzeugung

Einige Kantone fördern den Einsatz erneuerbarer Energie in Heizsystemen mit unterschiedlichen Modellen. Untenstehend sind die Beiträge einiger Kantone für ein grösseres Einfamilienhaus (ca. 200 m2) aufgeführt. Manche Gemeinden unterstützen diese Massnahmen zusätzlich. Werden weder vom Kanton noch von den Gemeinden Fördergelder für Wärmepumpen gesprochen, können CHF 2'000.– bei myclimate beantragt werden. Myclimate unterstützt ebenfalls den Einsatz von Pelletheizungen mit CHF 7'200.–. Zwei Programme (Effiboiler und Effowatt) unterstützen den Einsatz von Wärmepumpenboilern und den Ersatz von Umwälzpumpen.

Kanton Zürich Aargau Zug Luzern Schwyz Basel Stadt Basel Landschaft Bern
Pelletfeuerung [CHF] -** -** -** 6'600.– 4'000.– 14'000.– 5'000.– 10'000.–
Luft-Wasser-Wärmepumpe [CHF] 5'200.– -* -* 3'300.– 2'400.– 13'000.– 4'000.– 10'000.–
Sole/Wasser-Wasser-Wärmepumpe [CHF] 11'600.– -* -* 10'000.– 6'000.– 34'500.– 7'000.– 10'000.–
Wärmepumpen-Boiler [CHF] Effiboiler 450.– 450.– 450.– - 450.– - - 450.–
Umwälzpumpe [CHF] Effiwatt 200.– 200.– - 200.– 200.– - - -

Quelle: Fachstelle Energie
Beispiel Heizleistung 20 kW
*Myclimate Wärmepumpe
*Myclimate Pellet

Eigenenergieproduktion

Wohngebäude benötigen nicht nur Energie, es besteht auch die Möglichkeit, Energie selber zu produzieren. Dabei unterstützt der Bund die Produktion von Solarstrom und die Kantone/Gemeinden die Erzeugung von solarer Wärme. Vereinzelt fördern Gemeinden zusätzlich den Einsatz von Photovoltaikanlagen und Speichern.

Für Photovoltaikanlagen im Einfamilien- und Mehrfamilenhausbereich ist die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) das geeignete Instrument. Mit Kleinanlagen werden Systeme bis 100 kWp bezeichnet, was einer Fläche von 500 m2 entspricht.

Die Förderbeiträge setzen sich aus einem Grundbetrag und einem Leistungsbetrag zusammen. Dabei wird zusätzlich zwischen angebauten und integrierten Anlagen unterschieden. Ab dem 1. April 2020 gilt Folgendes:

  integriert angebaut
Grundbetrag [CHF] 1'100.– 1'000.–
Leistungsbetrag [CHF/kWp] 380.– 340.–
Bsp. 40 m2 [CHF] 4'140.– 3'720.–

Als Faustregel kann angenommen werden, dass ca. 25% der Investitionskosten übernommen werden.

Photovoltaikanlagen sind die einzigen Systeme, bei welchen die Fördergelder nach der Ausführung beantragt werden.
In der Vergangenheit hat es zum Teil jahrelange Wartelisten zur Auszahlung von Fördergeldern gegeben. Aktuell gilt für Anlagenbetreiber, die ihr vollständiges Gesuch ab dem 1. Februar 2020 eingereicht haben, dass die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen innerhalb von 12 Monaten seit der vollständigen Gesucheinreichung ausbezahlt wird.

Solarthermische Anlage
Solarthermische Anlagen werden kantonal gefördert. Ist kein kantonales Förderprogramm vorgesehen, springen manchmal die Gemeinden ein. Am Beispiel wird aufgezeigt, in welchem Umfang eine solarthermische Anlage gefördert wird. Das System versorgt eine 5-köpfige Familie mit 60% des jährlichen Warmwasserbedarfs.

Kanton Zürich Aargau Zug Luzern Schwyz Basel Stadt Basel Landschaft Bern
Grundbetrag [CHF] - - - 2'000.– 1'200.– 2'500.– 3'000.– 1'200.–
Leistungsbetrag [CHF] - - - 500.– 500.– 700.– 600.– 500.–
Bsp. 6m2 [CHF] 60% Warmwasser - - - 3'800.– 3'000.– 5'020.– 5'160.– 3'000.–

Energieberatung als Startpunkt

Einen stets aktuellen und kostenlosen Überblick über alle verfügbaren Förderprogramme von Bund, Kantonen und Gemeinden gibt die Website www.energiefranken.ch. Die Suche gestaltet sich dabei einfach über die Postleitzahl.

Empfehlenswert ist es, vorgängig eine Energieberatung durchführen zu lassen. Sie zeigt auf, wo ein Gebäude am meisten Energie verbraucht und welche Massnahmen man dagegen treffen sollte. Ob einfacher Fensterersatz oder Gesamtsanierung: Eine Energieberatung sollte jeder Bautätigkeit vorangehen. Qualifizierte Energieberater kennen auch die aktuell verfügbaren Förderprogramme und helfen dabei, diese zu beantragen.

Auch die Energieberatungen werden gefördert. So unterstützen die Kantone den GEAK-Plus und das Programm erneuerbarheizen mit grosszügigen Beiträgen.

Neben den Massnahmen an Gebäuden wird von einigen Gemeinden der Einsatz von energieeffizienten Haushaltgeräten gefördert. Diese Förderungen können ebenfalls auf energiefranken.ch nachgeschaut werden.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, um unsere Zukunft energieeffizienter zu gestalten.

© Bild von Comugnero Silvana auf Adobe Stock

Falls Sie Fragen oder Interesse an einer energetischen Sanierung haben, können Sie uns gerne kontaktieren:

Migrol AG

Energie- und Wärmelösungen

Migrol AG
Soodstrasse 52
8134 Adliswil
energie@migrol.ch
Kontakt Hotline 0800 222 555 (Gratisnummer)

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