Fördergelder Erhöhte Einmalvergütung für 2022
Seit dem 1. April dieses Jahres wurde die Einmalvergütung, also der einmalige staatliche Zuschuss, für den Bau einer Photovoltaikanlage angepasst. Damit sollen die 2022 zur Verfügung stehenden 450 Millionen Schweizerfranken Fördergelder effektiver verteilt werden.
Zu den Anpassungen gehört, dass der Leistungsbeitrag für Anlagen zwischen 30 und 100 kW um CHF 10.– pro kW Leistung erhöht. Weil gleichzeitig aber der Grundbeitrag von CHF 700.– auf CHF 350.– abgesenkt wurde, sinkt die effektive Einmalvergütung für typischer 10 kW-Anlagen um ca. 8%. Erst ab eine Anlagengrösse von 35 kW steigt die Einmalvergütung wieder an. Zusätzlich werden seit April auch vertikale Anlagen mit einem Winkel von bis zu 75° auf Fassaden gefördert. Vorteil dieser Anlagen ist, dass sie bei niedrigerem Sonnenstand im Winter und in den Abend- bzw. Morgenstunden mehr Strom erzeugen als Dachanlagen.
Mit diesen Anpassungen sollen insgesamt mehr Anlagen gefördert und ein Anreiz zum Bau leistungsfähigerer Anlagen geschaffen werden. Womit auf lange Sicht das Ziel, das volle Potenzial von Solarenergie in der Schweiz zu nutzen, erreicht werden soll.
Nichts überstürzen!
Sie sollten jetzt aber nicht unüberlegt eine grössere Photovoltaikanlage als geplant. Denn wenn die Förderung steigt, steigen auch die Gesamtkosten und Ihre Ausgaben. Haben Sie allerdings den Platz und die finanziellen Mittel, kann es sich lohnen. Eine grössere Anlage produziert nämlich nicht nur mehr Strom, sondern trägt auch einen grösseren Teil zum Schutz unserer Umwelt bei.
Berechnen Sie Ihren persönlichen Förderbetrag über den Pronovo Tarifrechner.
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